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Angelordnung
- Anfüttern ist verboten
- Gültige Angelkarte vor Beginn des Angelns
- Es darf nur mit der Anzahl Ruten gefischt werden, für die bezahlt wurde
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere
- Machen Sie sich mit den Vorschriften des einzelnen Sees vertraut und halten Sie sie ein § 12 des Fischereigesetzes: Nur Personen oder Gesellschaften, die berechtigt sind, selbständige gewerbliche Fischerei zu betreiben, vgl. § 11 Abs. 1 und 2, dürfen Fänge aus ihrer Fischerei anderen gegen Entgelt überlassen
- Angemessener Fang: max. 2 Fische pro Rute und Stunde
SPORTANGLERETHIK
- Fische sind lebende Wesen und entsprechend zu behandeln
- Der Fisch ist zu schlachten, sobald er angelandet ist
- Ein echter Sportangler fängt nur Fische für den eigenen Bedarf
- Will man einen Fisch nicht behalten, ist er sofort wieder auszusetzen
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere, denen Sie am Fischgewässer begegnen
- Angeln Sie nicht zu dicht neben anderen. Denken Sie an andere, wenn Sie die Schnur auswerfen.
- Seien Sie beim Aufenthalt in der Natur rücksichtsvoll. Hunde sind anzuleinen.
- Es ist verboten, Äste von Bäumen und Büschen abzuschneiden
- Keine Zigarettenkippen ins Wasser werfen die Fische fressen sie. Keine Flaschen, Bierdosen oder sonstige Abfälle hinterlassen.
- Fische und Fischabfälle entfernen, um
Ansteckungsgefahr zu vermeiden. Benutzen Sie Reinigungstische und Abfalleimer.
- Beschädigte Angelschnüre und Haken dürfen nicht am Forellensee oder in der Natur weggeworfen werden.
- Sie gefährden Vögel und andere Tiere.
- Benutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze
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KLASSIFIKATION
Um Mitglied zu werden, muss das Unternehmen die Mindestanforderungen der Klassifikationsbestimmungen erfüllen – entsprechend 1 Stern, 1 Baum und 1 Fisch. Die Mindestanforderungen sind u. a.
- Genehmigung zur Anlage und Nutzung
der Seen
- Aussatzgenehmigung
- WC und Reinigungsplätze
- Möglichkeit zur Abfallentsorgung
Die Klassifikation wird vom Autorisationsausschuss durchgeführt. Sie erfolgt auf Vorschlag des Verbandsbeauftaragten, der vorher alle Unternehmen besucht und die Genehmigungen und äußeren Bedingungen aufnimmt. Die Klassifikation gilt für jeweils 1 Jahr.
Angelschein - Angelkarte
Alle zwischen 18 und 67 Jahren müssen einen Angelschein besitzen, um in öffentlichen Salz- und Süßgewässern Fischerei betreiben zu dürfen. Angelscheine sind in Postämtern sowie in Fremdenverkehrsbüros, Campingplätzen und bei Mitgliedern von Danske Ørredsøer erhältlich. Um in einem Flusslauf oder in einem Natursee zu angeln, braucht man eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer.
Für einen Forellensee (Put & Take) ist kein öffentlicher Angelschein erforderlich.
Wettbewerbe
An den einzelnen Forellenseen werden regelmäßig Wett-bewerbe durchgeführt. Darüber kann man sich in der Lokalpresse, in Angelzeitschriften oder unter www.dansee.dk informieren.
Lob und Tadel
Wenn Sie nicht zufrieden sind, ist eine Beschwerde zunächst stets an den Betroffenen zu richten. Ist das Problem damit nicht zu lösen, kann man sich schriftlich beim Verband beschweren. Alle schriftlichen Beschwerden werden nach einem festgelegten Verfahren bearbeitet. Wenn Sie etwas Positives, nette Geschichten, gute Bilder usw. beisteuern möchten, hören wir gern von Ihnen. Für Danske Ørredsøer sind alle Hinweise gleich wichtig im Hinblick auf unsere Bestrebungen, das Angeln in eine positive Richtung zu entwickeln.
Zertifizierung
Järliche Qualitätsüberwachung und biologische Beratung: Arduinna Consult, DK-8830 Tjele.
Herausgeber des Angelführers: Danske Ørredsøer.
Redaktion: Hanne Petersen. Keine Haftung für Druckfehler und Preisänderungen
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